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Achtung: Prüfpflicht!

Lüftungsanlagenprüfung

gemäß. § 13 AStV.

 

Verordnung der Bundesministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten und an Gebäuden auf Baustellen festgelegt und die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird

(Arbeitsstättenverordnung – AStV.),

BGB I, II Nr. 368/1998

 

§ 13 AStV. (1) Folgende Anlagen und Einrichtungen

(TRVB N 133 – KRANKENHÄUSER UND PFLEGEHEIME)

sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

 

- Lüftungsanlage