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Achtung: Prüfpflicht!

Brandschutzklappen nach ÖNORM H6031

Auszug gemäß Pkt. 7.1:

 

Um den Erhalt der Funktion einer Brandschutzklappe sicherzustellen, sind nachfolgend angeführte Kontrollprüfungen in regelmäßigen Abständen von u.a. befugten Gewerbetreibenden nach dem Stand der Technik durchzuführen.

Brandschutzklappen mit Antrieb und Auslösevorrichtung sind als Einheit geprüft und deshalb gemeinsam der periodischen Kontrollprüfung zu unterziehen.

Auslösevorrichtungen, Stellantriebe, Endschalter u.a. müssen für die  Überprüfung zugängig sein. In Abhängigkeit der vorhandenen Einbausituation und Klappenausführung müssen Kontrollöffnungen in den angeschlossenen Luftleitungen vorhanden sein.

 

Das Intervall sowie der Umfang der Kontrollprüfung sind gemäß behördlicher Vorschriften und den Herstellerangaben festzulegen. Es wird ein halbjährliches Überprüfungsintervall empfohlen. Die Kontrollprüfung ist jedoch mindestens 1-mal jährlich durchzuführen.

 

Das Ergebnis der Kontrollprüfung ist schriftlich in einem Protokoll festzuhalten, vom Durchführenden zu unterfertigen, dem Anlagenbetreiber zu übergeben und von diesem aufzubewahren.

 

Die im Zuge der Kontrollprüfung festgestellten Mängel sind zu beheben; die Behebung sicherheitsrelevanter Mängel ist unverzüglich zu veranlassen.

Die Behebung der Mängel ist nachzuweisen.

- Brandschutzklappe